Band 45: Eintrag vom  8. Juni 1836 (Nr. 8)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Caution und Entreprise wegen den Arbeiten zur Schiffbarmachung der Erft.

In heutiger Sitzung gab der Bürgermeister dem versammelten Stadtrath Kenntniß:

1. von einer ihm am 3. Juni c. significirten notariellen Acte vom 1. Juni d.J., wodurch der ursprüngliche Unternehmer der Schiffbarmachung der Erft: Gerhard Roelofs zu Wyler im Kreise Cleve alle seine Rechte und Verbindlichkeiten in Bezug auf diese Entreprise auf das Handlungshaus von Othegraven und Clerk in Wesel übertragen hat, und

2. von einer Eingabe des gedachten Handlungshauses d.d. Neuhs, den 3. Juni c., worin dasselbe den Antrag stellt, daß die von seinem Cedenten in dem Vertrag vom 3. November v.J. wegen des Cautions-Punktes eingegangene Clausel des Inhalts, daß

die Stadt von der Bestellung der Caution von 6000 Thaler ganz abstrahirt hat, wogegen der Unternehmer sich verbindlich machte, mit seinen Arbeiten stets mit 6000 Thaler im Vorschusse zu sein, dergestalt daß, wenn er nach dem Atteste des leitenden Baubeamten für einen Werth von 9000 Thaler Arbeiten verrichtet hat, er immer nur 3000 Thaler erhält, und die letzten 6000 Thaler demnach auch nur dann ihm ausbezalt werden, wenn ihm nach Maaßgabe der Bedingungen die Caution zurückgegeben würde. Dahin abgeändert werden möge, daß es statt

[Nächste Seite] dieser Garantie, wie es im §. 17. der Bedingungen vorgesehen sei, zur Stellung einer Caution in liegenden Gründen, wozu eine dieseits des Rheines bei Neu-Büderich gelegene und in bester Cultur befindliche, unbeschwerte Weide im annähernden Werthe von 24.000 Thaler angeboten wird, zugelassen werden möge.

Nach vielseitiger Anschauung dieser Angelegenheit, und in gründlicher Erwägung aller dabei concurrirenden Verhältnisse äußerte der Stadtrath, daß er auf den Antrag nicht eingehen könne, sondern sich vielmehr lediglich an dem Vertrage vom 3. November vorigen Jahres und an den ursprünglichen Unternehmer Roelofs halten müsse.

actum ut supra