Die Versammlung beschließt der Fohlenweide-
[Nächste Seite]Commission die Wiesenparzellen städtischer Atlas Blatt III. lit. D No 29-39 einschließlich und 44-54 einschließlich, sowie das auf Parzelle No 53 stehende Haus, auf ferner drei resp. sechs Jahre für den jährlichen Pacht- resp. Miethbetrag von 2010 Mark zu verpachten, resp. zu vermiethen. Während der Pachtzeit soll die Fohlenweide-Commission berechtigt sein, die Wiesenparzellen No 17-28 und 4043 nach dem für Rechnung der Stadt zu verkaufenden ersten Schnitt, zu Zwecken der Fohlenweide zu benutzen, wohingegen sie gehalten ist, die eben erwähnten Parzellen, sowie die verpachteten Parzellen 29-39 und 44-54 vom 1. October eines jeden Jahres ab, der Stadt zur Benutzung als Kuhweide ohne jegliche Entschädigung zur Verfügung zu stellen.
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|