Band 50: Eintrag vom  04. September 1854 (Nr. 221 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird vorgetragen, wie es an der Zeit sei, der höhern Behörde über die Beibehaltung oder weitere Modifika- tion des unterm 8. Februar 1853 Allerhöchsten Ortes festgestellten revidirten Tarifs der Erftschifffahrts- Gebühren, Vorlage zu machen.

In Anbetracht, daß der nach den Vorschlägen von Gewerbetreibenden vom 1. Januar 1853 an eingeführte, ermäßigte Gebühren-Tarif bis jetzt noch nicht zu den mindesten Klagen Veranlassung gegeben hat, in fer- nerem Betracht, daß in Folge der damaligen Gebühren- Ermäßigung und der unmittelst eingetretenen Verminderung des Steinkohlen-Verkehrs am hiesigen Orte, die Einnahme an Erftschifffahrts-Gebühren von genannten Zeitpunkt an der Art nachgelassen hat, daß solche im Jahre 1853 kaum die Unterhaltungs- kosten und die Zinsen der noch schuldigen Summe des Anlagekapitals gedeckt, und daß nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen ein ähnliches Verhältniß sich im laufenden Jahre herausstellen werde,daß mit- hin eine noch weitere Gebühren-Ermäßigung die gegenwärtig schon beeinträchtigte Rentabilität des Erft-Canales nicht nur noch mehr in Frage zu stellen, sondern sogar unmöglich zu machen geeignet ist, erlaubt sich Gemeinderath einstimmig die ehrerbie- tige Bitte auszu sprechen, daß der unterm 8. Februar 1853 Allerhöchst vollzogene revidirte Erftgebühren- Tarif vorläufig für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden dürfe.

actum ut supra