Nachdem gegen die von P. Schmitz projectirte Verlegung der Kuhstraße mehrere Proteste eingelaufen sind, nimmt Stadtrath seine durch Beschluß vom 20. vorigen Monats ertheilte Zustimmung zu dem Projecte zurück ohne den einzelnen, in den Protesten ausgesprochenen Motiven beizutreten. - Um jedoch dem Antragsteller eine wirkliche Einmündung der projectirten Straße in die Neuss-Further Bezirksstraße zu ermöglichen, erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß eine Verlegung der Kuhstraße an der Einmündung in die Chaussee durch Austausch des in der geometrischen Karte bezeichneten Terrains A gegen C bis zum Punkte e, d stattfindet. - Da durch diese geringe Verlegung des Weges keiner der übrigen Adjacenten benachtheiligt werden kann, so wird, wenn auch fernere Proteste dagegen eingehen, ohne weitern Beschluß die Entscheidung der Königlichen Regierung aufgesucht.
a. u. s.