Band 52: Eintrag vom  14. Dezember 1857 (Nr. 149)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Gemäßheit des §. 60. der Stadte-Ordnung vom 15. Mai 1856 legte der vorsitzende Bürgermeister der Stadtverordneten-Versamm- lung den Entwurf des aufgestellten Haushaltungs-Etats dür das Jaht 1858 mit der Bemerkung vor, daß derselbe auf vorherige Bekannmachung nicht Tage zur eEnsicht auf dem Bürgermeister- Amte offen gelegen habe.

Nachdem dem §. 56.der Städteordnung gemäß bei dieser Gelegenheit von dem Bürgermeister über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, überwies sde Versammlung den Etats-Entwurf an die Commission für Finanzwesen zur Prüfung und Berichterstattung.

Actum ut supra