Der von der Finanz-Kommission schon vorgeprüfte städtische Haushalts-Etat pro 1872 wurde durchberathen und in Einnahme und Ausgabe balancirend zu neunzigtausend sechshundert und fünfzig Thalern festgestellt.
Zur Aufbringung des Deficits von 26943 Thlrn 5. 3. wird bestimmt daß: 1/ von der Grund- und Gebäudesteuer ......... 100 % Zuschläge 2/ von der Gewerbesteuer excl. Lit. L. 15 % " 3/ als Communal-Einkommensteuer von jedem Thaler der auf das Einkommen falle oder wirklicher oder fingirter Klassen- und Einkommensteuer a. der Stufe 2 der Klassensteuer 10 Sgr resp 33 1/3 % {Zuschläge} b. " " 3 " " 22 1/2 Sgr resp 75 % c. " " 4 und höhere Stufen der Klassensteuer sowie von der Einkommensteuer 1 Thlr 7 Sgr 6 Pfg resp 125 % {Zuschläge} erhoben werden.
a. u. s.