6. Vorlage der städtischen Rechnung pro 1859 und der Rechnungen
der Leih-Anstalt und der Sparkasse pro 1859.
[Nächste Seite] Die vorbemerkten Rechnungen werden der Versammlung
mit dem Bemerken vorgelegt, daß sich bei deren
Revision durch den Bürgermeister nichts zu erinnern
gefunden habe.
Die Versammlung überwies dieselben an die
Commission für Finanzwesen zur weiteren Prüfung.
actum ut supra