In Gemäßheit des § 58 der Stadtverordnung erstattete
[Nächste Seite] der Vorsitzende Bürgermeister heute über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelgenheiten ausführlichen Bericht.Gleichzeitig legte derselbe den Entwurf zu dem städtischen Haushaltungs-Etat pro 1860 mit dem Bemerken vor, daß solcher nach Vorschrift während acht Tagen auf vorherige Bekanntmachung offengelegen habe,
Versammlung überwies den Etatsentwurf an die Commission für Finanzwesen zur Prüfung und demnächstigen Berichterstattung.
actum ut supra