Ein Gesuch von V. C. Elfes und W. H. Elfes wird vorgelesen, worin dieselben den Antrag stellen, daß ihnen auf drei Jahre das ausschließliche Recht erstattet werden möge, auf städtischem Grundeigenthume Schürfund Bohr-Versuche zu machen, indem nicht ohne Grund vermuthet werde, daß in hiesiger Gegend Steinkohlen, Braunkohlen, Erze oder sonstige Mineralien sich auffinden lassen.
Gemeinderath überweist das Gesuch an die Commission für städtische Bauten, welche namentlich mit Rücksicht auf die Bergwerks-Gesetzgebung darüber zu berichten ersucht wird.
actum ut supra