Der Bürgermeister legte den zufolge Regierungs Verfügung von 7. September 1837 I Seite II N° 9949 ihm entworfenen Gemeinde-Etat für daß Jahr 1843 dem heute versammelten Stadtrathe vor, welcher demnach die Prüfung und Feststellung dessen in folgender Weise bewirkte.
Einnahme. § 1.Im Allgemeinen wird bemerkt, daß die vorkommende Abweichungen der Einnahmen von 1843 gegen jene von 1842 durch die beigeschlossenen Beläge überall vollständig aufgeklärt sind, und daher der Kürze halber Bezug genommen wird.
Über die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben ist den Belägen eine Durchschnitts-Berechnung der drei letzten Jahren vorangeheftet, deren Resultate, wo nicht besondere Verhältnisse ein Anderes nöthig machten, aufgenommen sind.
[Nächste Seite] §. 2.Titel II. Artikel 12. Der Ertrag der Pacht von denjenigen Parzellen der Kuhweide, welche unbemittelten Kuhbesitzern zur Benutzung überlassen wurden, welche im Etat von 1842 als eine muthmaßliche Einnahme unter Titel III. Artikel 5 aufgeführt war, ist nach dem den Belägen Sub. N° 13a beigefügten, von Königlicher Regierung genehmigten Protocolle vom 28. August des Jahres als eine für die nächste Zeit feststehende Einnahme nun hier aufgenommen worden.
§. 3.Titel II. Artikel 13. Es richtet sich der Beitrag wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd auf eigenthümlichen Grundstücken nach denjenigen Auslagen, welche die Gehälter, Kleidungs-Gelder und MietEntschädigung für die Feldhüter erfordern. Da nun wie im Titel II. der Ausgabe zur Sprache kommen wird, die Kleidungs Gelder für die Feldhüter um Einiges verstärkt worden sind, so hat auch den vorliegende Beitrag eine verhältnißmäßige Erhöhung erfahren.
§. 4.Titel III. Artikel 1. Dem muthmaßlichen Ertrage des städtischen Gras-Verkaufs ist jener von den gleichzeitig zur Ausstellung kommende 65 Morgen der ehemaligen Kuhweide zugesetzt worden, welcher im Etat von 1842 unter Titel 3. Artikel 6. aufgenommen war, und an letzterer Stelle nun wegfällt. Diese Gras-Verkäufe werden zusammen die zum Etat gebrachte Summe von 3700 Thaler wohl erreichen, und letztern in Rechnung durch die Verkaufs-Verhandlungen speziell nachgewiesen werden.
§. 5.Titel I. In dem Ertrage der Communal-Steuer wird keine Änderung vorgenommen, und dieselbe wie bisher auf Grund- und Klassensteuer mit
[Nächste Seite] Ausschließung der 17. und 18. Stufe der letztere erhoben. §. 6Titel II. Artikel 2. Soviel sich augenblicklich beurtheilen läßt, wird der Bestand der Rechnung von 1842 etwa auf 100 Thaler sich belaufen, welche hier ausschließlich zum Etat gebracht sind.
§. 7.Titel VI. Artikel 5 '/2. der pensionirte Lehrer Wreden hat die von ihm gehaltene Warteschule aufgegegeben. Das Viertel des Schulgeldes, welches dieselbe an die Stadt-Kasse abgab, fällt daher für die Folge weg.
Sonst fand sich bei der Einnahme nichts zu erinnern, und es wurde dieselbe demnach überhaupt zu Summe von 27700 Thaler festgestellt.
Ausgabe §. 8.Titel I. Artikel 5. Amtsblatt Register und Gesetzsammlung sind nicht allein für das Bürgermeister- sondern auch für das Polizei-Amt zu beschaffen, und außerdem erhalten daß Amtsblatt und dessen Register auch die wie(?) Elementarschulen auf städtische Rechnung. Daß derfallsige Credit des Etats ist daher, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Einbandskosten um Einiges erhöht worden. Die wirkliche Ausgabe wird speziell nachgewiesen.
§. 9.Titel II. Artikel 9. 11. und 13. die Feldhüter Cremer, Quadt und Muckenhaupt haben vorgestellt, daß sie mit dem bisher ausgeworfenen Kleidungsgelde ad 10 Thaler jährlich für Jeden nicht zureichten, zumal ihre Dienstverrichtung sie den Unbilden der Witterung stets aussetze. Das Kleidungsgeld ist daher für Je? um 5 Thaler erhöht, und sonach auf 15 Thaler festgesetzt worden. -
[Nächste Seite] §. 10.Titel II. Artikel 22 '/2. Der Zusatz, welchen die drei Polizeidiener zur Anschaffung eines Überrockes um das andere Jahr erhalten, und pro 1842 empfangen haben, fällt für 1843 aus.
§. 11.Titel IV. Artikel 3. Auf die für den Bau der Neuhs Rheydter-Straße bei der Sparcasse mit höherer Genehmigung aufgenommene Beträge wird im Laufe dieses Jahres noch eine Summe von 4000 Thalern restituirt, so daß pro 1843 nur noch ein CapitalBetrag von 6600 Thalern zu verzinsen bleibt, wozu die für aufgeführten Zinsen von 297 Thaler erforderlich sind.
§. 12.Titel V. Artikel 5. Zur Unterhaltung der verschiedenen Communalwege, und insbesondere auch für die Instandsetzung der 2. Abtheilung des Weges nach Büttgen werden hier 1875 Thaler vorzuschlagen. Der Verwendungsplan wird speziell zur Genehmigung eingereicht werden.
§. 13.Titel V. Artikel 14. Für die nothwendig fortzusetzenden Ausbaggerungen im Erft-Canale, für Reparaturen und sonstige Auslagen bei der Erft wird im Jahre 1843 mit einem Betrage von beiläufig 968 Thalern 15 Silbergroschen, auszukommen sein. Die Verwendung derselben geschieht nach den bestehenden BauVorschriften.
§. 14.Titel V. Artikel 16. Nach den von der Schul-Behörde und der Königlichen Regierung veranlaßten Untersuchung gewähren die Localien der Freischule bei Weitem nicht den nöthigen Raum zur Aufnahme der auf dieselbe hingewiesenen armen Kinder. Eine Erweiterung des Gebäudes ist daher als unumgänglich nöthig befunden worden, und
[Nächste Seite] bereits liegt das dieserhalb ausgarbeitete Project nebst Kosten-Anschlag der Königlichen Regierung zur Genehmigung vor. Der Betrag des letztern ist mit 1250 Thalern hier zum Etat gebracht, und es soll die Arbeit seiner Zeit öffentlich verdungen werden. §. 15.Titel VI. Artikel 1. und 2. Die hier aufgeführten Zuschüsse, welche für die Orts-Armen-Casse und das Hospital pro 1843 nöthig sind, gründen sich auf die besonders vom Stadtrathe begutachteten Etats beider Anstalten, welche Königlichen Regierung zur Genehmigung verliegen.
§16.Titel VII. Artikel 2. In dem Collegium bedarf die HauptTreppe einer durchgreifenden Reparatur, welche etwa 25 Thaler erfordern wird. Der dem Director für Reparaturen, Brand und Luft jährlich überwiesene Betrag von 150 Thaler reicht dazu nicht aus, und es ist diese Summe daher um den Bedarf von 25 Thaler erhöht worden. Es gilt die Erhöhung aber blos für das Jahr 1843 mit der Maaßgabe, daß pro 1844 wieder die gewöhnliche Summe von 150 Thaler eintreten wird.
§. 17.Titel VII. Artikel 23. Statt des Lehrers Wreden hat nach vielseitigen Wunsch und besondern Antrag der Schul-Commission die von dieser als qualifizirt erachtete Demoiselle Bongartz eine Warteschule für Kinder unter dem schulpflichtigem Alter errichtet. Die früher an den Lehrer Wreden bezahlte geringe MiethEntschädigung von 10 Thaler wird demnach auf die p Bongartz übertragen, davon seitherige Leistungen befriedigen.
§. 18.Titel VIII. Artikel 1. Als Zuschuß zu den Bedürfnissen der katholischen Pfarrkirche werde nach dem Bei-
[Nächste Seite] gefügten Kirchen-Budjet für das Jahr 1843 wie für 1842 wieder 500 Thaler erfordert, welche daher aufgenommen sind. §. 19.Titel IX. Artikel 6. Nach Vorschrift hoher RegierungsVerfügung vom 4. Oktober 1841 I Seite III. N° 6200 wird nunmehr nach Anleitung des früher aufgestellten Schulden-TilgungsPlanes auf successive Tilgung der zum Erft-und Brückenbau aufgenommene Capitalien im Haupt-Betrage von 60,000 Thalern ernstlich Bedacht gehalten worden, zu welchem Zwecke hier 2000 Thaler, und zwar a., aus den Erftschiffahrts-Gebühren 1400 Thaler b., aus den gewöhnlichen Einkünften der Stadt-Casse 600 Thaler vorgeschlagen sind. Es wird demnach die Einnahme der Erftgebühren verwendet wie folgt: Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahmen ist die Einnahme der Erftschiffahrtsgebühren mutmaßlich aufgegenommen mit 5200 Thaler Nach vorliegendem Etat werden darauf ausgegeben. a., Titel I. Artikel 11. Besoldung des Hafenmeister 175 Thaler b., Titel I. Artikel 12. Hebegebühren des Empfänger 104 Thaler c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und Brückenbau aufgenommenen Capitalien 2552 Thaler 15 Silbergroschen d., Titel V. Artikel 14. an Reparaturen und Ausbaggerungen pp 968 Thaler 15 Silbergroschen e., Titel IX. Artikel 6. a. zur Rückerstattung auf die für den Erft- und Brückenbau aufgenommnen Capitalien 1400 Thaler Summa wie oben die Einnahmen 5200 Thaler
Der Stadtrath bedauert zur allmähligen Amortisation der für den Neuß Rheydter-Straßenbau bei der Sparcasse aufgenommenen Capitals, welches
[Nächste Seite] nachdem darauf im Laufe dieses Jahres abermal 4000 Thaler abgelegt sein werden, nur noch 6600 Thaler betragen wird, für 1843 wegen Ermangelung disponibler Mittel keine Vorschläge machen zu können. Inzwischen sollen mögliche Ersparungen dazu verwendet werden, wie denn auch für 1844 und die folgenden Jahre wieder alljährlich successive Restitutionen darauf Statt haben sollen. §. 20.Titel IX. Artikel 7. Für extraordinaire Ausgaben sind zu vorschriftsmäßiger Berechnung nach den Bestimmungen überhaupt 835 Thaler 23 Silbergroschen 6 Pfennig zum Etat gebracht, wonach die Gesammt-Ausgabe des Etats, übereinstimmend mit der Einnahme sich auf 27700 Thaler stellt.
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