Auf die Eingabe der Sattler August Christoph Heinrich Deutsch aus von 9. des Monats erklärte den Stadtrath mit Hinblick auf die hohe Regierungs Verfügung vom 30. December 1834 I S. I N° 5504, daß er seiner Seits gegen dessen Aufnahme in den diesseitigen Stam- (?) ten Verband, und die beabsichtigte Niederlassung in hiesiger Stadt kein Bedenken finden.
Actum ut supra