Der Vorsitzend Theilt mit, daß der Lehrer Merz bei einer Besprechung hierselbst, sich dahin geäußert habe, daß er die 1. Lehrerstelle eventl. nur annehmen könne, wenn ihm seine bisherige Dienstzeit bei der Pensionirung in Anrechnung gebracht und ihm Umzugskosten vergütet würden.
Die Versammlung beschließt, demselben seine bisherige Dienstzeit bei einer etwaigen Pensionirung in Anrechnung zu bringen und ihm 200 Mark Umzugskosten zu bewilligen.
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