Entschädigung der Lehrerin Wilbrink für die
Ertheilung des Halbtags-Unterricht.
Der Antrag der Lehrerin Willbrink um Entschädigung
für Ertheilung des Halbtagsunterrichts in der Höhe von
20% ihres Einkommens wird vom 1. Januar
dieses Jahres ≠ ab genehmigt.