Band 58: Eintrag vom  26. Mai 1876 (Nr. 755)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Gehalt der 4ten Lehrer .

Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung mit, wonach das Gehalt des 4. Lehrers für den III. Schulbezirk auf 1200 Mark und 150 Mark Miethsentschädigung definitiv

[Nächste Seite] festgesetzt ist. Die Versammlung beschließt, gegen diese Verfügung Recurs zu ergreifen und wird die Schul- und Finanz-Commission mit Abfassung des Recurses beauftragt.