Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung mit, wonach das Gehalt des 4. Lehrers für den III. Schulbezirk auf 1200 Mark und 150 Mark Miethsentschädigung definitiv
[Nächste Seite] festgesetzt ist. Die Versammlung beschließt, gegen diese Verfügung Recurs zu ergreifen und wird die Schul- und Finanz-Commission mit Abfassung des Recurses beauftragt.