Der von der Schul- und Finanzcommission abgefaßte Recurs gegen die Verfügung der Königlichen Regierung vom 24. Mai courant I. V. A. 4071, die zwangsweise Erhöhung der Gehälter der 3. u. 4. Lehrerinnen auf 1050 respective 900 Mark neben 150 Mark Miethsentschädigung betreffend, wird verlesen, genehmigt und unterschrieben .