Band 58: Eintrag vom  12. Juni 1876 (Nr. 774)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Gehalt der 3. und 4. Lehrerinnen .

Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung mit, wonach das Gehalt der III. und IV. Lehrerinnen 1050 respective 900 Mark und je 150 Mark Miethsentschädigung zwangsweise erhöht wird, worauf die Versammlung beschließt, gegen diese Verfügung Recurs zu ergreifen .