Folge einer Eingabe der Lehrer der 2. 3. u 4. Klasse vom 27. vorigen Monats betreffend eine anderweitige Regulirung der Auszahlung des Federn und TintengeldDintengeldes beschließt die Versammlung zunächst das Gutachten des Lokal-Schulinspektors einzuholen.