Auf das obige Gesuch bewilligt die StadtverordnetenVersammlung der wegen Krankheit ausgeschiedenen Lehrerin Kiehl, deren Stelle erst vom 1. April courant an wiederbesetzt ist, dies Gehalt für den Monat Merz c., zumal dieselbe wenn auch durch Krankheit an der Ertheilung des Unterrichts seit dem 11. Februar verhindert, eigentlich erst mit Ende Merz ausgetreten ist.
actum ut supra