Band 49: Eintrag vom  28. Oktober 1852 (Nr. 550)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhält Kenntniß von der Verfügung Königlicher Regierungvom 2. d. Mts. I. II. M. 8731, wornach auf Grund des § 46 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz 1850 genehmigt worden, daß in hiesiger Gemeinde die Einführung eines Eingangs- resp. Eintrittsgeldes nach Maßgabe des Beschlusses des Gemeinderathes vom 17. Merz 1851 dahin Statt finde, daß dasselbe für eine Familie zu 30 Thlr. und für eine einzelne Person zu 20 Thlr bestimmt werde, die im ersten Jahre ihrer Heranziehung sich mit einer auswärtigen Person verheirathenden Mitglieder noch ein zusätzliches Eintrittsgeld von 10 Thl.(: also ebenfalls 30 Thlr :) zu entrichten haben, Beamten im activen Dienste frei sind, und allen neueinziehenden Personen, welche innerhalb des ersten Jahres vom Tage des Einzuges die Gemeinde wieder verlassen, das Eintrittsgeld erlassen, resp. wieder zurückerstattet werden soll.

Da es nach derselben Verfügung behufs Einführung des Eintrittsgeldes der Aufstellung eines vollständigen Reglements bedarf, so ersucht Gemeinderath den Vor- sitzenden, ein solches Reglement zu entwerfen, und in nächster Sitzung vorzulegen.

a. u. s.