Auf den Antrag der Armenverwaltung genehmigt Gemeinderath, daß das nicht zur Verwendung gekommene Credit von 300 Thl für die Suppen- Anstalt in Anbetracht, daß die anhaltende Theuerung der Lebensmittel die Verabreichung vermehrter Armen-Unterstützungen nothwen- dig macht, genannter Verwaltung belassen werde, um dasselbe zu den erhöhten Bedürf- nissen zu verwenden. a ctum ut supra