Auf den Antrag der Armenverwaltung genehmigt Gemeinderath, daß das nicht zur Verwendung gekommene Credit von 300 Thl für die SuppenAnstalt in Anbetracht, daß die anhaltende Theuerung der Lebensmittel die Verabreichung vermehrter Armen-Unterstützungen nothwendig macht, genannter Verwaltung belassen werde, um dasselbe zu den erhöhten Bedürfnissen zu verwenden. [Fehlerhaft markierte Entität]