Band 50: Eintrag vom  10. April 1854 (Nr. 134 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem die Armen-Verwaltung auf die Bewilli- gung eines Zuschusses für den Unterricht der taubstummen Christina Marx nicht eingehen zu können erklärt hat, weil derselben aus ihrem väterlichen Erbantheil noch mindestens einige Hundert Thl zufließen werden, woraus die Unterrichtskosten bestritten werden können, bemerkte Gemein- derath zur Sache, daß ein Beschluß bis dahin zu vertagen sei, daß das Resultat des näch- stens vor sich gehenden Verkaufs der Marx'schen Immobilien vorliege.

actum ut supra