Band 52: Eintrag vom  4. Juli 1859 (Nr. 450)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Unterstützung der dürftigen Familien einberufener Reserve- und Landwehr-Manschaften.

Um den bedürftigen Familien einberufener Reseve- und Landwehr-Manschaften neben der aus der Kreis-Communal-Kasse gezahlt werdenden gesetzmäßigen Unterstützung, nach Bedürfniß noch eine weitere Unterstützung durch das hiesige lokal-Comite zukommen lassen zu können, beschließt die StadtverordnetenVersammlung, dem genannten Comite aus dem bei der Armen-Kasse im Jahre 1858 gemachten, und für außerordentliche Fälle disponibel gehaltenen Ersparnisse, eine Summe von dreihundert Thalern zur zweckmäßigen Verwendung zu überweisen.

actum ut supra