In Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Mai 1843 beschloß der Stadtrath in heutiger Sitzung, daß nach ferner auf drei Jahre ein Zuschuß von 80 Thalern jährlich für die Unterhaltung von zwei Zuchtstieren duch einen hiesigen Ackersmann aus der städtischen Casse bewilligt werde, indem diese Anordnung auf die Verbesserung der Verbesserung der Viehzucht unverkennbar günstigen Einfluß äußern.
Actum utsupra