In einer Prozeßsache zwischen einem Adjuventen und der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft wegen der von Letzteren vorgenommenen Erhöhung des Bahnhof- weges ist die Stadt um Eintritt für die verletzten Rechte der angrenzenden Grundbesitzer angegangen worden. - Zur Ermittelung in wie weit die Stadt hierzu verpflichtet und interessirt sei, betraut die Versammlung die beiden oben genannten Commissionen zur örtlichen Besichtigung und gutachtlichen Äußerung.
a. u. s.