Band 60: Eintrag vom  6. November 1894 (Nr. 1532)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kennt- niß von der Verfügung der Königlichen Regierung vom 16. October 1894 II a I 3130 und beschließt ein- stimmig, den §. 8 des Entwurfs der Einkommens- Ordnung für die an den Volksschulen in der Stadt- gemeinde Neuss angestellten Lehrer und Lehre- rinnen in der Fassung des Beschlusses vom 19. Juni dieses Jahresnicht zu ändern und die bedingungslose Anrechnung der auswärts im öffentlichen Schuldienst in Preußen verbrachten Dienstzeit abzulehnen;