6. Communalsteuer der Beamten der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft
Der Vorsitzende verlas
einen Antrag der Rheinischen Eisenbahn-Ge- sellschaft ,
worin dieselbe bat, die Communalsteuer ebenso wie für die Staatsbeamten
von der Hälfte der Diensteinkommen zu berechnen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.