Band 75: Eintrag vom  22. Juni 1926 (Nr. 272)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Änderung der Sparkassen - Satzung.

Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden Zusatz zum § 8 der Satzung: Die Kosten der Prüfungen, somit sie durch "die Beteiligung von Organen des Sparkassenverbandes entstehen, trägt die Sparkasse."

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