Band 50: Eintrag vom  18. Februar 1856 (Nr. 495)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unter Bezugnahme auf den vorläufigen Beschluß vom 26. vorigen Monats berieth Gemeinderath heute über die etwaige Bewilligung eines bestimmten jährlichen Beitrages der Gemeinde für die allgemeine Landesstiftung "National-Dank".

Derselbe äußerte seine Ansicht dahin, daß der schöne Zweck des Instituts am zweckmäßigsten zu erreichen sein dürfte, wenn die zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Veteranen erforderlichen Mittel durch Anordnung der Staatsbehörde verhältnismäßig auf sämmtliche Gemeinden repartirt, oder überhaupt mit den Steuern umgelegt würden, zumal bei dem an die Gemeinden gestellten Ansinnen zur freiwilligen Bewilligung von Beiträgen, jedenfalls unverhältnißmäßige Zuschüsse sich ergeben.

Aus dem angeführten Grunde glaubte Gemeinderath in seiner Majorität, auf die angesonnenen BeitragsBewilligung nicht eingehen zu können.

actum ut supra