Band 45: Eintrag vom  12. Mai 1841 (Nr. 141 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Allerhöchsten Cabinets-Order vom 19. October 1836 / Gesetzsammlung von 1836 N° 20:/ welche die Bestimmung enthält, daß der für die Benutzung des Erft-Canals festgesetzte Gebühren Tarif von 5 zu 5 Jahren einer Revision und Regulirung vorbehalten bleibe,

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sprach der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus, daß der gedachte Tarif auch nach dem 19. October dieses Jahres als dem Ablaufe jenes Zeitraumes in allen seinen Theilen unverändert fortbestehen möge, indem die bisherigen Erfahrungen dessen vollkommene Zweckmäßigkeit dargethan haben.

A. u. s.