Band 49: Eintrag vom  15. September 1851 (Nr. 300)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde dem Gemeinderath eine Verfügung der Königl. Regierungvom 1. September c. vorgelegt, welchergemäß der Gemeinde Neuß ein beim Bau der Neuß- Rheidter-Straße acquirirtes, aber nicht für den Bau verwendetes Grundstück von 73 Ruthen 42 Fuß als Eigenthum überwiesen worden.

Gemeinderath beschloß, die Parzelle zum Verkauf ausstellen zu lassen.

a u s.