Band 55: Eintrag vom  4. April 1870 (Nr. 873)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4/ Umlage-Modus der Kosten der Communalwege III. Klasse

Mitgetheilt wird eine Verfügung der königlichen Regierung vom 26. März 1870 I. S. II N° 776 wonach die Umlage der Wegebaukosten nicht für die Wege III. Klasse in anderer Weise stattfinden kann, wie für die Wege I. und II. Klasse, da den gesetzlichen Bestimmungen, welche auf die Umlage der Wegebaukosten Anwendung finden, einen solchen Unterschied nicht zu lassen. - Die Versammlung beschloß hierauf in Erwägung, daß die Anfertigung der Communalsteuer-Heberolle pro 1870 schon bewirkt, und mit der Hebung schon begonnen ist für dieses Jahr es bei der bis jetzt üblichen Vertheilung der Wegebaukosten zu belassen, und erst vom künftigen Jahre ab nach Vorschrift der Verfügung Königlicher Regierung zu verfahren.

a.u.s.