Der Versammlung wird eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 6. April curant I V 2128 als Bescheid auf den stadträthlichen Beschluß vom 14. März cr. über die Aufhebung der Schulinspectorstelle mitgetheilt worauf die Versammlung beschloß bei dem genannten Beschlusse vom 14. vorigen Monats zu verbleiben, wonach nach der von Königlicher Regierung angeordneten Einrichtung von Schulvorständen, die Beibehaltung eines Schulinspectors für überflüssig erachtet wird, und die Stelle des jetzigen Schulinspectors sowie dessen Remunerirung aus der städtischen Kasse mit dem 1. Juli aufzuheben ist.
a.u.s.
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