In Folge der jüngsten Entscheidung der Königlichen Regierung wonach auch für das erste Quartal 1880 die Gebäudesteuer in die Gemeinde-Wählerliste in Ansatz zu bringen sei, soll der genannten Behörde vorgestellt werden, daß diese Eintragung nicht thunlich weil die Stadtrathswahlen bereits im November stattzufinden haben, während die Veranlagung der neuen Gebäudesteuer kaum vor Ende November des Jahres bewirkt sein würde.
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